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Geschichte


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Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Ihre häufig in Beratungen gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten. Allgemeine Informationen zum Geschichtsstudium wie etwa Regelstudienzeit, Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Perspektiven bieten auch die Übersicht über die Studiengänge des Faches und über das Studium auf der Seite des Historischen Seminars sowie die Seite Studiengänge von A-Z der Universität Osnabrück.

 

Sie haben Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, oder Anregungen für die FAQ? Gerne können Sie in diesem Fall das Studienbüro Geschichte kontaktieren.

Gibt es im Fach Geschichte einen NC? Wie hoch ist dieser?

Der "NC" (Numerus Clausus) ist nicht jedes Jahr gleich hoch, sondern der Begriff bedeutet, dass ein Fach zulassungsbeschränkt ist, das heißt, es gibt eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Zugelassen wird nach Hochschulabschluss-Noten. Die niedrigste Note, mit der jemand im jeweiligen Semester noch einen Studienplatz bekommen hat, bevor alle Plätze besetzt waren, ist der NC. Die Universität Osnabrück bietet Übersichten über die Zulassungsbeschränkungen der Fächer allgemein sowie über die konkreten Auswahlgrenzen (NCs) der letzten Jahre. Im Fach Geschichte ist der 2-Fächer-Bachelor (Ziel Lehramt an Gymnasien oder Ziel Fachwissenschaft / Berufseinstieg) zulassungsbeschränkt. Der Bachelor BEU (Ziel Lehramt an Haupt- und Realschulen) sowie die Masterstudiengänge sind nicht zulassungsbeschränkt.

Brauche ich für das Geschichtsstudium an der UOS das Latinum?

Im Verlauf des Bachelorstudiums ist das Latinum nicht nachzuweisen. Beachten Sie jedoch, dass bei der Immatrikulation in den Fachmaster Geschichte gute Kenntnisse in Englisch und in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden müssen. Bewerberinnen und Bewerber für die Epochenschwerpunkte "Alte Geschichte" und "Geschichte des Mittelalters" müssen hier Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums nachweisen. Bei der Bewerbung zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien müssen das Latinum und Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache nachgewiesen werden. Das "kleine Latinum" oder fachbezogene Sprachkenntnisse reichen nicht aus (siehe Zulassungsordnung der UOS für den Masterstudiengang "Lehramt an Gymnasien" (https://www.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/ordnungen/ZugangsO_Ma-Gym_2017-06.pdf, Anlage 2, S. 7). Sie benötigen das "Latinum" oder das "große Latinum". Denken Sie also frühzeitig während des Bachelorstudiums daran, die Sprachkenntnisse ggf. nachzuholen! Die Vorbereitung für die staatliche Latinumsprüfung ist selbstständig bzw. mit Hilfe externer Vorbereitungskurse zu organisieren. 

Wann sollte ich welche Veranstaltung belegen?

Das Studium der Geschichte ist modular aufgebaut. Die Veranstaltungen eines Moduls (Einführungs-, Vertiefungs- und Mastermodule) sollten im selben Semester besucht werden. Die Veranstaltungen eines Moduls der Didaktik der Geschichte sollten erst am dem 3. Semester belegt werden. Sie bauen teils aufeinander auf, sodass die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung des Moduls die Voraussetzung für die Teilnahme an der anderen ist (Übersicht). Die Zusammensetzung aller Module und etwaige Voraussetzungen werden in den Modulbeschreibungen erläutert. Empfehlungen, wann die einzelnen Module Ihres Studiums belegt werden sollten, finden Sie in den Tabellen in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

An wen wende ich mich für eine Anerkennung von Prüfungsleistungen, die ich an einer Uni im In- oder Ausland erworben habe?

Zuständig ist in diesem Fall der Prüfungsausschuss Geschichte. In Anerkennungsfragen stellen Sie bitte zwei Wochen vor dem nächsten Sitzungstermin einen Antrag unter pruefungsausschuss-geschichte@uni-osnabrueck.de. Das Studienbüro Geschichte berät Sie im Vorfeld zu allen antragsrelevanten Fragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich Masterleistungen in mein laufendes Bachelor-Studium vorziehen?

Ja, das ist möglich. Hierfür gibt es zwei Optionen: 1) Sie stellen vor Beginn der entsprechenden Lehrveranstaltung(en) einen Antrag beim Prüfungsamt. Dafür senden Sie einen formlosen Antrag auf Vorziehen von Masterleistungen unter Nennung aller Veranstaltungstitel per E-Mail an das Prüfungsamt Geschichte. Damit der Antrag genehmigt werden kann, muss die Bachelorarbeit bereits angemeldet und es müssen auf Ihrem Konto in HisInOne 150 LP verbucht sein. 2) Sie sind im vorläufigen Master immatrikuliert. Dann können Sie Veranstaltungen Ihres Masterstudienganges belegen. Die Bedingungen für eine Bewerbung können Sie dem Infoblatt zur vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang entnehmen.

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?

Die Anerkennung und Einstufung von Prüfungsleistungen obliegt dem Prüfungsausschuss Geschichte. Alle Informationen zu der Frage, wie Sie einen Antrag an diesen Prüfungsausschuss stellen, finden Sie hier. Beachten Sie auch die dort genannte Frist, bis wann Ihr Antrag vorliegen muss, um in der nächsten Sitzung berücksichtigt zu werden. Der Ausschuss tagt ca. alle 4-6 Wochen.

Kann ich während des Bachelorstudiums frei zwischen dem fachwissenschaftlichen Profil und dem Lehramtsprofil wechseln?

Ja, ein Wechsel des Profils ist jederzeit während Ihres Studiums möglich. Beachten Sie aber die jeweils geltenden Anforderungen bezüglich des KCL- oder Professionalisierungsbereiches. 

Wo finde ich die Veranstaltungen zum Erwerb der Schlüsselkompetenzen für den Professionalisierungsbereich?

Alle Studierenden, die den 2-Fächer-Bachelor im Profil 2 oder 3 studieren, absolvieren das Modell "4Schritte+". Informationen zur konkreten Umsetzung im Fach Geschichte finden Sie hier.

Was passiert, wenn mir in meiner Hausarbeit ein Plagiat nachgewiesen wird?

Informationen zum Umgang mit Plagiaten in Hausarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten finden Sie hier.

Wie melde ich mein außerschulisch-fachbezogenes Praktikum an?

Gemäß der Prüfungsordnung für den 2FB, fachspezifischer Teil Geschichte, sollen Studierende, die das außerschulisch-fachbezogene Praktikum absolvieren, „vor Aufnahme des Praktikums dem:der Praktikumsbeauftragten das geplante Praktikum darlegen“ (§5, Abs. 4; zur Ordnung), damit er:sie entscheidet, ob das Praktikum die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt. Zudem muss die Einrichtung Ihnen vorab schriftlich bestätigen, dass Sie das Praktikum dort ableisten können (§5 Abs. 4). Nachdem Sie den Bericht bei dem:der Praktikumsbeauftragten abgegeben haben, können Sie sich das Praktikum von ihm:ihr anerkennen lassen (§5 Abs. 1). Legen Sie dafür die vorausgefüllte Bescheinigung direkt dem Praktikumsbericht bei. Diese können Sie dann anschließend beim Prüfungsamt einreichen, um das Praktikum in HisInOne verbuchen zu lassen.

Kann ich die 14 LP der fachwissenschaftlichen Vertiefung zwischen meinen beiden Fächern splitten?

Wer einen 2-Fächer-Bachlor mit dem Ziel, einen fachwissenschaftlichen Master anzuschließen, studiert (= Profil 2), muss im Professionalisierungsbereich die fachwissenschaftliche Vertiefung absolvieren. Die KoPro gibt zwar an, dass bei Kernfach/Kernfach eine beliebige Verteilung zwischen den Fächern möglich ist (Info), sagt aber auch, dass die Prüfungsordnungen der Fächer dies im Einzelnen regeln. Das Historische Seminar hat entschieden, dass die fachwissenschaftliche Vertiefung vollständig (alle 14 LP) im Fach Geschichte absolviert werden soll. So heißt es im fachspezifischen Teil der Prüfungsordnung des 2FB Geschichte: "Diejenigen Studierenden, die eine fachliche Vertiefung im Fach Geschichte absolvieren, müssen im vierten oder fünften Semester innerhalb der fachwissenschaftlichen Vertiefung des Professionalisierungsbereiches ein drittes Vertiefungsmodul A (acht LP) belegen. Im Bereich der fachwissenschaftlichen Vertiefung sind darüber hinaus weitere Wahlveranstaltungen im Umfang von vier bis sechs SWS (sechs LP) zu absolvieren." (§ 3 abs. 5) Das Vertiefungsmodul muss aus einer anderen Epoche gewählt werden als die beiden regulären Vertiefungsmodule der PO.

Die Prüfungsordnungen anderer Fächer haben teils andere Lösungen gefunden und erwarten nicht, dass alle 14 LP in dem betreffenden Fach belegt werden. Wer die fachliche Vertiefung zwischen beiden Fächern splitten möchte, sollte anhand der Prüfungsordnung des anderen Faches abklären, ob ein Splitting möglich ist, und die fachwissenschaftliche Vertiefung dann ggf. über das Prüfungsamt des jeweiligen Faches verbuchen lassen.